Rechtsprechung
   BGH, 12.05.2005 - VII ZR 161/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12031
BGH, 12.05.2005 - VII ZR 161/04 (https://dejure.org/2005,12031)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2005 - VII ZR 161/04 (https://dejure.org/2005,12031)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - VII ZR 161/04 (https://dejure.org/2005,12031)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,12031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Werklohnforderung für Erdarbeiten und Entwässerungsarbeiten an einer Tankstelle sowie für Umbauarbeiten im Bereich der Waschanlage; Revisionsgrund zweier nicht planmäßig mitwirkender Richter bezogen auf einen Teil des vorinstanzlichen Urteils

  • Judicialis

    DRiG § 29 Satz 1; ; ZPO § 513; ; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 528; ; ZPO § 529 Abs. 2; ; ZPO § 547 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; DRiG § 29 S. 1
    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Aufhebung des Urteils wegen fehlerhafter Besetzung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 10/88

    Widerruf des einmal erteilten Einverständnisses

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - VII ZR 161/04
    Soweit der Bundesgerichtshof (Urteil vom 19. Oktober 1988 - IVb ZR 10/88, NJW 1989, 229) nach bisherigem Recht eine andere Ansicht vertreten habe, gelte das nach der hier anzuwendenden Zivilprozeßordnung in der ab 1. Januar 2002 geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform des Zivilprozeßrechts nicht mehr.

    In einem solchen Fall muß, wie zum bis 31. Dezember 2001 geltenden Rechtsmittelrecht entschieden worden ist, grundsätzlich auch dann, wenn das Urteil mit der Berufung nur teilweise angegriffen ist, die Entscheidung in vollem Umfang aufgehoben werden, da sie insgesamt von dem Verfahrensfehler betroffen ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1988 - IV b ZR 10/88, BGHZ 105, 270, 276 mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 11. Dezember 1985 - IV b ZR 80/84, NJW-RR 1986, 428).

  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 80/84

    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltspflichtigen bei Prüfung seiner

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - VII ZR 161/04
    In einem solchen Fall muß, wie zum bis 31. Dezember 2001 geltenden Rechtsmittelrecht entschieden worden ist, grundsätzlich auch dann, wenn das Urteil mit der Berufung nur teilweise angegriffen ist, die Entscheidung in vollem Umfang aufgehoben werden, da sie insgesamt von dem Verfahrensfehler betroffen ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1988 - IV b ZR 10/88, BGHZ 105, 270, 276 mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 11. Dezember 1985 - IV b ZR 80/84, NJW-RR 1986, 428).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht